Neues Fischereigesetz in Hessen
- am Mai 08, 2023
- von Rainer Metzger
- in Allgemein, Fangergebnisse
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Im Bundesland Hessen gilt ab 28.April 2023 ein neues Fischereigesetz. In einer Verordnung des zuständigen Ministeriums wird neben dem Mindestmaß auch ein Höchstmaß für viele Fischarten festgelegt. Fische die länger als das Höchstmaß sind, müssen nun zurückgesetzt werden, d.h. ein Hecht von 91 cm oder eine Schleie von 46 cm dürfe nicht mehr mitgenommen werden. Hiermit sollen die größeren Altfische geschont werden, die für die Fortpflanzung und Arterhaltung mit ihren guten Genen besonders wichtig sind.
Schonzeiten und Entnahmemaße
nach § 2 Gesetz und Verordnungsblatt Land Hessen v. 28.04.2023
Fischart Schonzeit Entnahmemaß
- Aal 15.09. – 01.03 50 – 70 cm
- Äsche 01.03. – 15.05 30 – 45 cm
- Atlant. Forelle 01.10. – 31.03 25 – 60 cm
- Bachforelle 01.10. – 31.03 25 – 60 cm
- Barbe 01.05. – 30.06 40 – 60 cm
- Hecht 01.02. – 15.04 50 – 90 cm
- Wildkarpfen 15.03. – 31.05 45 – 60 cm
- Moderlieschen 01.05. – 30.06 entfällt
- Nase 15.03. – 30.04 25 – 40 cm
- Rotfeder 15.03. – 31.05 20 – 30 cm
- Schleie 01.05. – 30.06 25 – 45 cm
- Zander entfällt ab 50 cm
Anmerkungen
1. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Gewässer des ASV Butzbach das Mindestmaß für Bachforellen und Schleien vom Verein auf 28 cm heraufgesetzt wurde.
2. Durch Vorstandsbeschluss des ASV Butzbach vom 05.06.2023 wurde ab sofort ein Entnahmemaß von 45 – 60 cm für alle Karpfen der Vereinsgewässer festgelegt.