Schonzeiten & Mindestmaße / Entnahmefenster beim ASV Butzbach


Fischarten Schonzeiten Entnahmemaße in cm
Aal 15.09 – 01.03. 50 – 70
Bachforelle 01.10. – 31.03. 25 – 60

Höchstmaß 60 cm

Barsch entfällt entfällt
Barbe 01.05. – 30.06. 40 – 60
Schuppenkarpfen (Wildform) 15.03. – 31.05. 45 – 60
Karpfen entfällt 45 – 60
Gründling 01.05. – 30.06. entfällt
Hecht 01.02. – 15.04. 50 – 90
Karausche ganzjähriges Fangverobot
Elritze ganzjähriges Fangverbot
Moderlieschen 01.05. – 30.06. entfällt
Nase 15.03. – 30.04. 25 – 40
Rotfeder 15.03. – 31.05. 20 – 30
Schleie 01.05. – 30.06.  25 – 45
Bitterling, Schneider ganzjähriges Fangverbot
Zander entfällt  ab 50 cm

Die Entnahme von Barben aus der Wetters ist wegen des Bestandsaufbaus bis auf Weiteres nicht erlaubt.                                                                                                                                                             Das Mindestmaß für Bachforellen und Schleien wurde beim ASV Butzbach um 3 cm über das gesetzliche Mindestmaß auf 28 cm erhöht. Das Mindestmaß wird von der Spitze des Kopfes bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen.

An allen Gewääern des ASV gilt  für alle Karpfen das Entnahmefenster 45 – 60 cm