Schonzeiten & Mindestmaße


Fischarten Schonzeiten Mindestmaß in cm
Aal 01.10. – 01.03. 50 cm
Bachforelle 01.10. – 31.03. 28 cm

Höchstmaß 60 cm

Barsch entfällt entfällt
Barbe entfällt 40 cm
Dreistachliger Stichling 01.05. – 30.06. entfällt
Graskarpfen entfällt entfällt
Gründling 01.05. – 30.06. entfällt
Hecht 01.02. – 15.04. 50 cm
Karausche ganzjähriges Fangverbot
Karpfen (Teichform) entfällt entfällt
Schuppenkarpfen (Wildform) 15.03. – 31.05. 45 cm
Moderlieschen 01.05. – 30.06. entfällt
Nase 15.03. – 30.04. 25 cm
Rotfeder 15.03. – 31.05. 20 cm
Schleie 01.05. – 30.06. 28 cm
Elritze, Bitterling, Schneider ganzjähriges Fangverbot
Zander entfällt 50 cm

Die Entnahme von Barben aus der Wetters ist wegen des Bestandsaufbaus bis auf Weiteres nicht erlaubt.                                                                                                                                                             Das Mindestmaß für Bachforellen und Schleien wurde beim ASV Butzbach um 3 cm über das gesetzliche Mindestmaß auf 28 cm erhöht. Das Mindestmaß wird von der Spitze des Kopfes bis zum Ende der Schwanzflosse gemessen.