Aufnahme in den Verein


 

  1. Im ASV Butzbach ist eine aktive und eine passive Mitgliedschaft möglich.
  2. Der Antragsteller muss im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeines sein und die Sportfischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Beide sind als Kopie dem Aufnahmeantrag vorzulegen. Des weiteren sollte er in der Regel zumindestens mit einer Jahresgastkarte an der Wetter gefischt haben. Aufnahmeanträge von Personen, von denen sich bereits ein Familienmitglied im Verein befindet, können jeweils zum nächsten Jahresbeginn aufgenommen werden.
  3. Der Aufnahmeantrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Vorstand des ASV Butzbach eingereicht werden (Er liegt als Datei vor und kann hier heruntergeladen werden).
  4. Der Antragsteller muss über eine Bankverbindung verfügen, für das dem ASV Butzbach bei Aufnahme eine Einzugsermächtigung zu erteilen ist (bei Jugendlichen durch einen Erziehungsberechtigten).
  5. Nach Anhörung des Antragsstellers auf einer Vorstandssitzung, zu der
    schriftlich eingeladen wird, entscheidet der Vorstand über eine Aufnahme.
  6. Nach Einzug der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages erhält der
    Antragssteller die Mitgliedskarte, die Vereinssatzung und die Gewässerordnung ausgehändigt. Erst jetzt kann mit dem Angeln begonnen werden.
  7. Zum 01.01.2021  wurde eine zweijährige Probemitgliedschaft eingeführt. Erfolgen in dieser Zeit Verstöße des neuen Mitgliedes gegen Satzung oder Gewässerordnung erlischt die Mitgliedschaft.