Aufnahme in den Verein


 

 

 

  1. Im ASV Butzbach ist eine aktive und eine passive Mitgliedschaft möglich.
  2. Der Antragsteller muss im Besitz eines gültigen Jahresfischereischeines sein und die Sportfischerprüfung abgelegt haben. Beides ist als Kopie dem Aufnahmeantrag beizufügen.
  3. Jeder Antragsteller muss mindestens ein Jahr mit einer Jahresgastkarte als Gast bei uns gefischt haben. Aufnahmeanträge von Verwandten unser Mitglieder sind von dieser Regelung ausgenommen. In diesen Fällen entscheidet der Vorstand, ob eine direkte Aufnahme, ohne Gastjahr, möglich ist.
  4. Der Aufnahmeantrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Vorstand eingereicht werden.
    Aufnahmeantrag ASV Butzbach (PDF)
  5. Der Antragsteller muss über eine Bankverbindung verfügen, für das dem ASV Butzbach bei Aufnahme eine Einzugsermächtigung zu erteilen ist (bei Jugendlichen durch einen Erziehungsberechtigten). Barzahlung ist nicht erwünscht.
  6. Nach Vorstellung des Antragsstellers bei einer Vorstandssitzung entscheidet der Vorstand über die Aufnahme in unseren Verein.
  7. Nach erfolgreichem Einzug der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages erhält der Antragssteller die Mitgliedskarte, die Vereinssatzung und die Gewässerordnung ausgehändigt. Erst jetzt kann mit dem Angeln begonnen werden.
  8. Es gilt eine zweijährige Probemitgliedschaft. Erfolgen in dieser Zeit Verstöße des neuen Mitgliedes gegen Satzung oder Gewässerordnung erlischt die Mitgliedschaft.