Kormorane im Hessischen Landtag
- am Juli 25, 2017
- von Rainer Metzger
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Antrag der FDP auf Abschussgenehmigung von CDU, Grünen und der Linken abgelehnt
Auf der letzten Sitzung des Hessischen Landtages vor der Sommerpause stand u.a. ein Antrag der FDP-Fraktion, nach dem Vorbild der Länder Baden-Würtemberg und Niedersachsen den Abschuss von Kormoranen im Umkreis von 500 Metern um Gewässer und Fischzuchtanlagen zu erlauben.
Begründet wurde der Antrag der FDP damit, dass es inzwischen 5000 dieser Raubvögel in Hessen gäbe, die jeden Tag 450 Gramm Fisch verspeisten und somit große Schäden anrichteten. Vor allem die Äschen-, Barben-, Nasen und Forellenpopulationen litten darunter. In Hessen sei nur eine Vergrämung der Vögel durch ein hochbürokratisches Verfahren überhaupt erlaubt während außer dem Saarland alle Flächenländer klare Regeln für eine Bejagung des Kormorans erlassen hätten.
Während die SPD im Landtag diesem Antrag zustimmte wurde er mit der Mehrheit von CDU, Grünen und der Linken abgelehnt. Die Begründung war mehr als fadenscheinig. Die Behauptung, der Bestand an Kormoranen habe sich nicht erhöht, kann nicht unwidersprochen bleiben. Wir Butzbacher Angler konnten genau beobachten, dass die Zahl der im Herbst an unsere Gewässer einfliegenden Kormorane in den letzten drei Jahren sich mehr als verdoppelt hat und die Schäden entsprechend angestiegen sind. Ähnliche Beobachtungen, insbesondere am Rhein, wurden auf der Jahrestagung unseres Verbandes als Film vorgeführt. Wir als Angler sollten uns daher bei der Landtagswahl im nächsten Jahr genau überlegen, wer unsere Interessen vertritt. (Rainer Metzer)